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Rußpartikelfilter Endlich
ist es soweit: Das Gesetz zur Förderung von Partikelfiltern für
Dieselfahrzeuge wurde am 9. März abschließend vom Bundesrat beschlossen
Mit dem Beschluss des Bundesrats wird rückwirkend vom 1. Januar 2006 an
und bis Ende 2009 die Partikelfilter-Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem
Betrag von einmalig 330 Euro steuerlich gefördert, denn Rußpartikel aus
Dieselmotoren bedrohen massiv unsere Gesundheit. Im Gegenzug werden Diesel
ohne Filter bis zum 31. März 2011 mit einem Aufschlag von 1,20 Euro pro
100 Kubikzentimeter Hubraum belastet. Der Umweltschutz, die geplante
Steuerförderung sowie die möglichen Fahrverbote sprechen also für die
Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter. Daneben der Werterhalt und
die besseren Verkaufschancen als Gebrauchtwagen. In der Regel wird
ein Rußpartikelfilter zusätzlich zum vorhandenen Kat eingebaut.
Ausnahme: ist der Kat älter als fünf Jahre oder liegt seine Laufleistung
über 80.000 Kilometer, darf er nicht weiterverwendet werden. Dann wird an
Stelle dieses Kats ein neuer Rußfilterkat installiert. Jedem Einbausatz
liegt eine Abnahmebescheinigung bei.
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