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             Rußpartikelfilter

Endlich ist es soweit: Das Gesetz zur Förderung von Partikelfiltern für Dieselfahrzeuge wurde am 9. März abschließend vom Bundesrat beschlossen Mit dem Beschluss des Bundesrats wird rückwirkend vom 1. Januar 2006 an und bis Ende 2009 die Partikelfilter-Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Betrag von einmalig 330 Euro steuerlich gefördert, denn Rußpartikel aus Dieselmotoren bedrohen massiv unsere Gesundheit. Im Gegenzug werden Diesel ohne Filter bis zum 31. März 2011 mit einem Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum belastet.  Der Umweltschutz, die geplante Steuerförderung sowie die möglichen Fahrverbote sprechen also für die Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter. Daneben der Werterhalt und die besseren Verkaufschancen als Gebrauchtwagen.  In der Regel wird ein Rußpartikelfilter zusätzlich zum vorhandenen Kat eingebaut. Ausnahme: ist der Kat älter als fünf Jahre oder liegt seine Laufleistung über 80.000 Kilometer, darf er nicht weiterverwendet werden. Dann wird an Stelle dieses Kats ein neuer Rußfilterkat installiert. Jedem Einbausatz liegt eine Abnahmebescheinigung bei.
Wichtig für die Nachrüstung und eine Preisanfrage per Telefon oder E-Mail, sind Typ, Motorkennbuchstabe, Baujahr, Abgasnorm und Hersteller- wie Typschlüsselnummern (HSN und TSN; im Fahrzeugschein "zu 2" und die ersten drei Ziffern "zu 3"). Gerne sind wir Ihnen bei diesen Daten behilflich. Vereinbaren Sie noch heute eine Termin mit uns und sichern Sie sich jetzt diese steuerliche Förderung.